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Rechtsanwälte Küppers & Partner
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Wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen, sind die Kosten hierfür vom Jobcenter zu übernehmen.
Dem Grunde nach sind zwar diese Kosten vom Regelbedarf erfasst, jedoch sofern keine Lernmittelfreiheit besteht, nicht in der richtigen Höhe. Daher sind die Kosten vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen. So das Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.05.2019 (B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)
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