Erbrecht

Durch das Erbrecht wird gesetzlich geregelt, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen Rechten und Verpflichtungen geschieht. Wenn Eigentum an Gegenständen oder Immobilien besteht ist die (Rechts-)Nachfolge ebenso zu regeln wie in Situationen, in denen Verbindlichkeiten der verstorbenen Person bestehen. Die Regelungen des Erbrechtes sind überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden, werden aber in bestimmten Situationen durch weitere Gesetze (wie z.B. die Höfeordnung) modifiziert oder ergänzt.

Die konkrete Ausgestaltung des Erbrechts erfolgt schließlich durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Grundsätzlich kann jeder zu Lebzeiten selbst festlegen, was mit seinem „Hab und Gut“ nach seinem Tod geschehen soll. Nur wenn eine solche Festlegung nicht wirksam erfolgt, greift die gesetzlich bestimmte Erbfolge ein. Weil man sich nur ungern mit dem Tod -insbesondere mit dem eigenen- auseinandersetzt und beim Geld nicht nur die Freundschaft, sondern oft auch die Verwandtschaft, aufhört, kommt es wegen des Erbes nicht selten zu erbittertem Streit. Durch eine Regelung der Erbfolge (z.B. durch ein Testament) kann oft Streit vermieden und das eigene Leben über den Tod hinaus geordnet werden. Dabei bestehen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für die verschiedensten Lebenssituationen.

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter und genießen aktiv die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Mit steigendem Alter steigt aber auch die Gefahr schwerer Krankheiten und daraus folgende Einschränkungen. Durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen kann jeder dafür sorgen, dass im „Fall der Fälle“ in seinem Sinne entschieden wird und so die Selbstbestimmung erhalten bleibt, auch für junge Menschen eine bedenkenswerte Option, da niemand vor Krankheit oder Unfall gefeit ist. Die rechtlichen Aspekte einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weisen Berührungspunkte zu den verschiedensten Rechtsgebieten und Gesetzen auf. Einzelheiten werden mitunter erst durch Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entschieden.

Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, um sich auf dem Gebiet des Erbrechtes und über ihre Möglichkeiten bei Errichtung von Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht kompetent und umfassend beraten zu lassen. Unser Fachwissen und unsere Erfahrung machen uns für Sie auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen zu einem starken Partner.

Nur richtig beraten können Sie auch richtig entscheiden.

In den nachfolgenden Unterpunkten haben wir für Sie einen kleinen Überblick über unsere typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vorsorge zusammengestellt.

  • Erstellung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen
  • Abwehr und Geltendmachung erbrechtlicher Forderungen
  • Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Bei der Gestaltung der eigenen Rechtsnachfolge bieten sich oft mehrere Möglichkeiten. Welche Verfügung von Todes wegen wird der eigenen Situation am besten gerecht? Kann so eine Verfügung später noch geändert werden? Muss eine bestimmte Form eingehalten werden? Wo bewahre ich ein Testament oder ähnliches sinnvollerweise auf? Kann jemand „enterb“ werden? Was ist ein „Vermächtnis“?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich entschieden habe ihre Erbfolge selbst in die Hand zu nehmen. Wir beraten Sie kompetent und umfassend und erstellen mit Ihnen die Verfügung von Todes wegen die ihren individuellen Anforderungen entspricht.

Nach einem Todesfall kommt es nicht selten zu Streitigkeiten unter den Erben. Durch Verfügungen von Todes wegen kann bereits Vieles geregelt werden, aber manchmal werden auch die Verfügungen des Erblassers nicht ohne Weiteres akzeptiert. Welche Ansprüche stehen wem zu? Was ist der Pflichtteil? Ist die Verfügung wirksam? Besteht ein Auskunftsanspruch gegen die Erben? Kann eine Verfügung angefochten werden?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn nach einem Erbfall Streitigkeiten entstanden sind oder drohen. Wir beraten Sie kompetent und umfassend und treten außergerichtlich und gerichtlich für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Schwere Krankheit und Unfälle können (leider) jeden treffen. Dabei können Situationen eintreten, in denen der Betroffene seinen Willen nicht mehr artikulieren kann. Durch eine Patientenverfügung besteht die Möglichkeit seinen Willen für solche Situationen im Voraus festzulegen. Durch eine Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit festzulegen, durch wen in solchen Situation für einen selbst gehandelt und entschieden werden soll. Oft wird beides miteinander verbunden. Was kann ich regeln? Wie müssen die Einzelheiten geregelt werden? Kann ich die Regelungen später auch ändern? Müssen sich Ärzte und andere an diese Verfügungen halten?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht haben. Gern beraten wir Sie kompetent und umfassend über Ihre Möglichkeiten und erstellen mit Ihnen eine entsprechende Regelung, die an Ihren persönlichen Anforderungen ausgerichtet ist.

Stephan Küppers

Stephan Küppers

Rechtsanwalt
Thomas Aengenheister

Thomas Aengenheister

Rechtsanwalt