Versicherungsvertragsrecht

In Deutschland besteht die Möglichkeit sich gegen viele – vielleicht fast alle – Risiken zu versichern. In manchen Fällen besteht sogar die gesetzliche Pflicht, eine Versicherung abzuschließen (z.B. Kraftfahrzeugversicherung). Die Zahl der angebotenen Versicherungen scheint beinahe unüberschaubar. Den Durchblick zu behalten, ist entsprechend schwer.

Im Versicherungsrecht werden die Rechtsbeziehungen verschiedener Beteiligter geregelt. Einerseits erfolgt eine gesetzliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf diesem Gebiet wird unter anderem geregelt, welche Rechte und Pflichten zwischen den Personen, die den Versicherungsvertrag schließen, bestehen. Wegen der großen Bedeutung des Versicherungswesens im Alltag der meisten Menschen, hat der Gesetzgeber einige Vorgaben für den Inhalt von Versicherungsverträgen gemacht, von denen nicht abgewichen werden kann. Diese zwingenden Vorschriften finden sich überwiegend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Durch allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherer (Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB) wird das Vertragsverhältnis weiter inhaltlich gestaltet. Diese AVB müssen sich an den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und insbesondere an der dortigen AGB-Prüfung messen lassen. Je nach versichertem Risiko können die Versicherungen unterschieden werden: Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Sachversicherung, Kaufpreisversicherung, Kaskoversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung und vieles mehr.

Andererseits umfasst das Versicherungsrecht auch die gesetzlichen Vorgaben, die der Staat den Versicherern bezüglich ihrer Organisation und der Ausgestaltung der Geschäftsabläufe macht. Dazu gehört ebenfalls die Aufsicht über die Versicherer und deren Arbeit. Die entsprechenden Vorgaben und Aufsichtsbefugnisse sind in mehreren verschieden Gesetzen festgeschrieben. In Deutschland führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über die Versicherungen.

Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, wenn Sie als Versicherungsnehmer sich in einer Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherer befinden. Kompetent und umfassend beraten wir Sie auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes und setzen uns außergerichtlich und gerichtlich für Ihre Rechte ein.

Nur richtig beraten können Sie richtig entscheiden.

Nachfolgend haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes zusammengestellt.

  • Abschluss und Beendigung von Versicherungsverträgen
  • Versicherungsbedingungen und Vertragsänderungen
  • Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherer
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Es werden viele Möglichkeiten angeboten, eine Versicherung abzuschließen. Im Internet, in der Niederlassung/Filiale des Versicherers, bei dem Versicherungsmakler, usw. Nicht alle Möglichkeiten sind für jeden Fall gleichermaßen geeignet. Nicht selten stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Versicherung doch nicht nötig ist. In welcher Form ist ein Versicherungsvertrag abzuschließen? Was muss in einem Versicherungsvertrag stehen? Welche Unterlagen und Informationen sind bei Vertragsschluss auszuhändigen? Wie kann ein laufender Vertrag beendet werden?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben. Gern beraten wir Sie kompetent und umfassend über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf Ihren Versicherungsvertrag. Zögern Sie nicht uns anzusprechen, da ggf. kurze Fristen einzuhalten sind.

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, hat oft ein entsprechendes Formular ausgefüllt oder nach seinen Angaben ausfüllen lassen. Zu dem Formular gibt es ebenso oft weitere Blatt Papier, die Ausfüllhinweise, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Widerrufserklärung und einiges mehr festhalten. Nur die Wenigsten lesen vor der Unterschrift genau, was dort geschrieben steht. Im Einzelfall kann dann ein böses Erwachen folgen. Kann ein bestehender Vertrag geändert werden? Darf man allein auf die mündlichen Erklärungen vertrauen? Sind die einzelnen Versicherungsbedingungen wirksam?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben. Gern beraten wir sie kompetent und umfassend zu Ihrem Versicherungsvertrag und treten für Ihre Interessen ein.

Versicherungsunternehmen sind große Wirtschaftsunternehmen und wirken gegenüber dem Versicherungsnehmer beinahe wie Goliath gegenüber David. Für beide Seiten sind die jeweiligen Rechte und Pflichten aber klar geregelt und beide Seiten sind verpflichtet diese Pflichten zu erfüllen. Welche Pflichten treffen den Versicherungsnehmer? Welche den Versicherer? Was passiert, wenn eine Pflicht verletzt wird?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn unterschiedliche Ansichten über die jeweiligen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag bestehen. Wir beraten Sie kompetent und umfassend und treten außergerichtlich und gerichtlich für Ihre Interessen ein.

Wenn es zu einem Schaden kommt, wünscht der Versicherte die Übernahme der Regulierung. Nicht immer wird ein Schadensfall aber auch als Versicherungsfall anerkannt. Was ist nach einem Schadensfall zu tun? Kann eine Regulierung verweigert werden? Wer hat welche Umstände zu beweisen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Schwierigkeiten bei der Regulierung eines Schadens bestehen oder drohen. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes. Wir beraten Sie kompetent und umfassend. Gern setzen wir uns außergerichtlich und gerichtlich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche ein.

Thomas Aengenheister

Thomas Aengenheister

Rechtsanwalt