Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht regelt als Teil des Wirtschaftsrechts die Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten und versucht dabei, den besonderen Anforderungen eines freien und zügigen Wirtschaftsverkehrs gerecht zu werden. Durch das Handelsgesetzbuch (HGB) werden verschiedene Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches modifiziert und ergänzt. Neben dem HGB werden bestimmte Bereiche des Handelsverkehrs durch weitere eigenständige Gesetze geregelt. Viele der Regelungen greifen in einander. Abgerundet wird das Handelsrecht durch die handelsüblichen Bräuche, die sich im Laufe der Zeit unter den Kaufleuten herausgebildet haben. Als Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes sind dabei auch Handwerker, Gastronomen und andere Gewerbetreibende anzusehen.

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der juristischen Personen. „Juristische Personen“ sind von natürlichen Personen zu unterscheiden. Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Juristische Personen werden nicht „geboren“, sondern nach gesetzlichen Regeln gegründet. In Deutschland können z.B. folgende juristischen Personen (=Gesellschaften) gegründet werden: offene Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einige mehr. Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich durch die unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung ihrer jeweiligen Organisation und den Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Gesellschafter. Für einige Gesellschaftsformen bestehen eigene Gesetze, die die Gesellschaft definieren, für andere Gesellschaftsformen sind die entsprechenden Regelungen beispielsweise im BGB oder HGB zu finden.

Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, wenn Sie in Ihrem Gewerbebetrieb vor rechtlichen Herausforderungen stehen. Wir beraten Sie kompetent und umfassend auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Durch unser Fachwissen und unsere Erfahrung stehen wir Ihnen als starker Partner bei der Abwicklung von Handelsgeschäften ebenso zur Seite wie bei der Gründung oder Umwandlung der für Ihr Unternehmen passenden Gesellschaft.

Nur richtig beraten können Sie richtig entscheiden.

In den folgenden Unterpunkten haben wir Ihnen einen kurzen Überblich über unsere typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts zusammengestellt.

  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Handelsgeschäften
  • Gründungen von Gesellschaften
  • Erstellung von Vertragswerk
  • Unternehmensnachfolge/ Umwandlung

Wie unter Privaten entstehen auch unter Kaufleuten immer wieder Streitigkeiten bei der Abwicklung ihrer Geschäfte. Für Kaufleute oder für einige bestimmte Handelsgeschäfte gelten mitunter besonders strenge Vorschriften und Besonderheiten. Was bedeutet die Rügeobliegenheit? Welche Handelsbräuche sind zu beachten? Wie sind Bürgschaften u.ä. der Kaufleute zu behandeln?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn juristische Auseinandersetzungen in Ihren Geschäftsbeziehungen drohen oder entstanden sind. Gern beraten wir Sie kompetent und umfassend und treten außergerichtlich und gerichtlich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein. Ebenso stehen wir Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Verfügung.

Die Zahl der in Deutschland gründbaren Gesellschaftsformen ist begrenzt. Je nach Gesellschaftsform sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen und der Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Organisation und der Gesellschafterrechte ist eingeschränkt. Welche Gesellschaft bietet welche Möglichkeiten? Welche Vorgaben sind zu erfüllen? Welchen Aufwand verursacht der Betrieb einer Gesellschaft? Was gilt während der Gründungsphase?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um für Ihr konkretes Anliegen die optimale Gesellschaftsform zu finden und zu gründen. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung und lassen Sie sich kompetent und umfassend beraten.

Ist die passende Gesellschaftsform gefunden, gilt es den gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsspielraum bei der Ausformung der konkreten Gesellschaft individuell auszunutzen. Die entsprechenden Regelungen sollten in Gesellschaftsverträgen festgehalten werden. Entsprechendes gilt für Geschäftsführerverträge und ähnliches.

Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages für die Gesellschaft, ausgerichtet an Ihren persönlichen Vorgaben.

Jedes Unternehmen will solange wie möglich am Markt erfolgreich tätig sein. In guten Fällen besteht und wächst das Unternehmen über mehrere Jahrzehnte und Generationen. Zwangsläufig stellt sich dann die Frage, wie das Unternehmen in personeller und wirtschaftlicher Sicht fortgeführt wird. Kann ein Unternehmen vererbt werden? Ist ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll? Welche Möglichkeiten bestehen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie die Zukunft Ihres Unternehmens planen oder Umbrüche anstehen. Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu ihrem Anliegen und treten außergerichtlich und gerichtlich für Ihre Interessen ein.

Peter Küppers

Peter Küppers

Rechtsanwalt
Chris van Treeck

Chris van Treeck

Rechtsanwalt